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   VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20   

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VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20 (https://dejure.org/2020,39020)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2020 - 10 L 138.20 (https://dejure.org/2020,39020)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 10 L 138.20 (https://dejure.org/2020,39020)
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  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Der Gerichtshof hat auch ausgeführt, dass das nationale Gericht, das ihm im Hinblick auf seine Entscheidung über die Vereinbarkeit Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, die Möglichkeit haben muss, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren und die Anwendung des beanstandeten nationalen Gesetzes auszusetzen, bis es auf der Grundlage der gemäß Artikel 177 EGV (a.F. heute Art. 267 AEUV) vorgenommenen Auslegung seine eigene Entscheidung erlässt (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 1996 - C-68/95 -, juris).

    Soweit der Gerichtshof im Urteil C-68/95 die Befugnis der nationalen Gerichte zum Erlass einer einstweilen Anordnung ablehnte, handelte es sich dort um einen hier nicht einschlägigen Sonderfall.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung;

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Nach der Rechtsprechung der deutschen Gerichte führte das Ende der 1. und der 2. Handelsperiode dazu, dass bis zum 30. April des auf das Ende der Handelsperiode folgenden Jahres noch offene Zuteilungsansprüche nicht mehr erfüllt werden konnten, sondern mangels einer ausdrücklichen Überleitungsvorschrift im nationalen Recht untergegangen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 7 C 20/16 -, Rn. 16ff., juris).
  • VG Berlin, 11.06.2020 - 10 K 164.18
    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Zur Frage des Schicksals der zum Zeitpunkt des Periodenübergang noch nicht erfüllten Mehrzuteilungsansprüche hat die Kammer bereits in zwei Vorlagebeschlüssen (VG 10 K 440.19 vom 24. Februar 2020 und VG 10 K 164.18 vom 11. Juni 2020) Folgendes ausgeführt:.
  • VG Berlin, 24.02.2020 - 10 K 440.19
    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Zur Frage des Schicksals der zum Zeitpunkt des Periodenübergang noch nicht erfüllten Mehrzuteilungsansprüche hat die Kammer bereits in zwei Vorlagebeschlüssen (VG 10 K 440.19 vom 24. Februar 2020 und VG 10 K 164.18 vom 11. Juni 2020) Folgendes ausgeführt:.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame u. a.) und in den Urteilen vom 21. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Söst) anerkannt, dass die nationalen Gerichte im Rahmen des Vollzugs eines auf eine Gemeinschaftsverordnung gestützten nationalen Verwaltungsakts einstweilige Anordnungen treffen dürfen.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame u. a.) und in den Urteilen vom 21. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Söst) anerkannt, dass die nationalen Gerichte im Rahmen des Vollzugs eines auf eine Gemeinschaftsverordnung gestützten nationalen Verwaltungsakts einstweilige Anordnungen treffen dürfen.
  • BVerwG, 30.10.2014 - 7 C 9.13

    Heizkraftwerk; Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage; Zuteilungsantrag; Haupt- und

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Die Rechtmäßigkeit der materiellen Präklusion sei für die vergangenen Handelsperioden vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Oktober 2014 (BVerwG 7 C 9.13, Rn. 21) bestätigt worden und der Europäische Gerichtshof habe mit Urteil vom 22. Februar 2018 (Rechtssache C-527/16) die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin bestätigt.
  • EuGH, 18.01.2018 - C-58/17

    INEOS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Das Data Collection Template der Europäischen Kommission und ihre Leitlinien seien zwar rechtlich nicht bindend, stellten aber zusätzliche Anhaltspunkte zur Klärung der Systematik der Emissionshandels-Richtlinie und des Beschlusses 2011/278 dar, wie der EuGH im Urteil vom 18. Januar 2018 (Rechtssache C-58/17) festgestellt habe.
  • EuG, 26.09.2014 - T-629/13

    Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit

    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten erfolgt nach den Unionsvorschriften und muss gemäß Art. 11 Abs. 3 der RL 2003/87/EG von der Kommission genehmigt werden (vgl. EuG, Urteil vom 26. September 2014 - Rs. T-629/13, Rn. 108).
  • VG Berlin, 16.01.2020 - 10 K 236.17
    Auszug aus VG Berlin, 30.06.2020 - 10 L 138.20
    Insoweit hält die Kammer einen bedingt gestellten Verpflichtungsantrag für sachgerecht und zulässig (vgl. Urteile der Kammer vom 14. November 2017 - VG 10 K 889.17, Rn. 29 f., juris und vom 16. Januar 2020 - 10 K 236.17 -, Rn. 16, juris).
  • VG Berlin, 14.11.2017 - 10 K 889.17

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

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